{"id":51,"date":"2025-05-08T18:07:19","date_gmt":"2025-05-08T16:07:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/?p=51"},"modified":"2025-05-10T17:01:27","modified_gmt":"2025-05-10T15:01:27","slug":"satzung-vom-30-4-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/?p=51","title":{"rendered":"Satzung vom 30.4.2025"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"font-size:29px\"><strong>Satzung des<\/strong> <strong>Evangelischen F\u00f6rdervereins f\u00fcr Petterweil e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">(bisher: Verein zur F\u00f6rderung der <br>evangelischen Kirchengemeinde Petterweil e.V.)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>vom 30.4.2025<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Evangelischer F\u00f6rderverein f\u00fcr Petterweil e.V.&#8220;<br>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Karben-Petterweil.<br>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein unterst\u00fctzt und f\u00f6rdert die Ziele der evangelischen Gesamtkirchengemeinde in Karben, ab 1.1.2026 Evangelische Kirchengemeinde Karben, in Petterweil.<br>(2) Insofern hilft er beim Erhalt tragf\u00e4higer Gemeindestrukturen f\u00fcr die Zeiten<br>schrumpfender finanzieller und personeller Zuwendungen seitens der Landeskirche (EKHN).<br>(3) Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bereitstellung von Finanzmitteln. Ein Rechtsanspruch der evangelischen Kirchengemeinde auf Vereinsmittel besteht nicht.<br>(4) F\u00fcr die unter Abs. (1) bis (3) genannten Vereinszwecke sammelt der Verein Spenden.<br>(5) Der Verein anerkennt ausdr\u00fccklich den Grundartikel der Kirchenordnung der EKHN vom 17. M\u00e4rz 1949 in der Fassung vom 20. Februar 2010, zuletzt ge\u00e4ndert am 19. September 2020. Zugleich ist er der \u00f6kumenischen Zusammenarbeit verpflichtet wie auch der Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Gruppen in Petterweil, soweit sie inhaltlich nicht dem Grundartikel und dem Vereinzweck widersprechen.<br>(6) Eine enge Abstimmung mit der evangelischen Kirchengemeindeleitung liegt daher im Sinne des Vereins. Der Verein f\u00e4llt seine Entscheidungen eigenst\u00e4ndig, trifft aber keine die evangelische Gemeinde betreffenden Ma\u00dfnahmen gegen den erkl\u00e4rten Willen des zust\u00e4ndigen Kirchenvorstandes. Der Verein sucht geeignete Formen der Zusammenarbeit mit dem zust\u00e4ndigen Kirchenvorstand der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde in Karben, ab 1.1.2026 Evangelische Kirchengemeinde Karben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 3 Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Mitglieder k\u00f6nnen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen. Sie zahlen einen Mitgliedsbeitrag.<br>(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich mit dem entsprechenden Formblatt beim Vorstand einzureichen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss aus dem Verein oder durch Tod.<br>Der Austritt bedarf der schriftlichen Erkl\u00e4rung, auch per Email, gegen\u00fcber dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Er kann auch mit sofortiger Wirkung erkl\u00e4rt werden.<br>Der Ausschluss aus dem Verein bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder.<br>(4) Der Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt 25.- Euro pro Jahr und wird jeweils zum 31.1. des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig bzw. bei unterj\u00e4hrigem Eintritt anteilig sofort f\u00e4llig. \u00dcber eine \u00c4nderung der H\u00f6he des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 4 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 5 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Zum gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren<br>\u2022 der oder die Vorsitzende<br>\u2022 der oder die stellvertretende Vorsitzende<br>\u2022 der oder die Schatzmeister(in)<br>\u2022 der oder die Schriftf\u00fchrer(in)<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen bis zu vier Vereinsmitglieder als Beisitzer in einen damit erweiterten Vorstand gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der dort anwesenden Mitglieder des Vereins aus ihrer Mitte f\u00fcr die Dauer von jeweils zwei Jahren gew\u00e4hlt. Mindestens ein Vorstandsmitglied soll dem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Petterweil bzw. ab 1.1.2024 dem evangelischen Ortskirchengemeindeausschuss Petterweil angeh\u00f6ren. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl von Nachfolgern im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der dort anwesenden Mitglieder des Vereins ihres Amtes enthoben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung , z.B. um die Form der Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde und ihren Organen zu regeln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 6 Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins.<br>(2) Zwei Vorstandsmitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands vertreten den Verein im Sinne von \u00a726BGB gemeinsam, darunter entweder die\/der Vorsitzende oder die\/der stellvertretende Vorsitzende.<br>(3) Die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins f\u00fchrt der oder die Vorsitzende. Er oder sie leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.<br>(4) Bei der Einstellung von Personal sowie bei Rechtsgesch\u00e4ften in einem Gegenwert von \u00fcber 10.000 Euro pro Verwendungszweck bedarf es eines Beschlusses mit der Mehrheit der Vereinsmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber alle den Verein betreffenden Angelegenheiten.<br>(2) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Vereins.<br>(3) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer. Eine Wiederwahl als Kassenpr\u00fcfer ist im direkten Anschluss an eine Amtszeit als Kassenpr\u00fcfer nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das erste Vereinsjahr wird festgelegt: Ein Kassenpr\u00fcfer wird f\u00fcr eine Amtszeit von drei Jahren gew\u00e4hlt, der andere f\u00fcr zwei Jahre. In der Folge wird in jedem Jahr ein neuer Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt. Auf diese Weise \u00fcberlappen sich die Amtszeiten und \u00fcberdecken sich nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen einmal j\u00e4hrlich vor der Mitgliederversammlung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Kassenf\u00fchrung und erstellen dar\u00fcber einen schriftlichen Bericht. Dieser wird in der Mitgliederversammlung vorgetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft j\u00e4hrlich \u00fcber den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und \u00fcber die Entlastung des Vorstands.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 8 Sitzungen und Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand und die Mitgliederversammlung treten nach Bedarf zu einer Sitzung zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand l\u00e4dt die Mitglieder des Vereins mindestens einmal j\u00e4hrlich schriftlich und mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorlage der Tagesordnung durch \u00f6ffentliche Bekanntgabe zu einer Jahresversammlung ein.<br>(2) Auf schriftliches Begehren eines Drittels der Vereinsmitglieder muss der Vorstand binnen sechs Wochen eine Mitgliederversammlung durchf\u00fchren.<br>(3) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Jede Mitgliederversammlung, zu der ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurde, ist mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussf\u00e4hig.<br>(4) Die Beurkundung der Beschl\u00fcsse der jeweiligen Organe erfolgt in einem Protokoll, das vom Vorsitzenden (von der Vorsitzenden) und dem Schriftf\u00fchrer (der Schriftf\u00fchrerin) zu unterzeichnen ist. Die Protokolle der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand eingesehen werden.<br>(5) \u00dcber wichtige Vorhaben informiert der Vereinsvorstand den zust\u00e4ndigen evangelischen Kirchenvorstand.<br>\u00dcber vertrauliche Angelegenheiten ist Verschwiegenheit zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 9 Einnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Spenden sowie Zuwendungen Dritter. Spenderinnen und Spender erhalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Spendenquittung.<br>Eine Ver\u00f6ffentlichung der Namen der Spenderinnen und Spender erfolgt nur auf deren Wunsch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 10 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein dient ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen und kirchlichen Zwecken im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Sein Verm\u00f6gen, alle Ertr\u00e4ge, Zuwendungen und sonstige Einnahmen d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>(3) Soweit Mitglieder ehrenamtlich f\u00fcr den Verein t\u00e4tig sind, haben sie nur Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen, notwendigen Auslagen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 11 Verwendung des Verm\u00f6gens bei Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke erh\u00e4lt die Armen-Krankenstiftung f\u00fcr Petterweil die verbleibenden Verm\u00f6genswerte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 12 Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Satzungs\u00e4nderungen werden dem f\u00fcr Petterweil zust\u00e4ndigen evangelischen Kirchenvorstand unverz\u00fcglich zur Kenntnis gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 30.4.2025.<\/p>\n\n\n\n<p>Karben-Petterweil, den 30.4.2025<\/p>\n\n\n\n<p>(Vorsitzender)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; )<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Evangelischen F\u00f6rdervereins f\u00fcr Petterweil e.V. (bisher: Verein zur F\u00f6rderung der evangelischen Kirchengemeinde Petterweil e.V.) vom 30.4.2025 \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Evangelischer F\u00f6rderverein f\u00fcr Petterweil e.V.&#8220;(2) Der Verein hat seinen Sitz in Karben-Petterweil.(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein\u2026 <span class=\"read-more\"><a href=\"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/?p=51\">Weiterlesen &raquo;<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,7],"tags":[],"class_list":["post-51","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-satzung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/51","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=51"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/51\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":61,"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/51\/revisions\/61"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=51"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=51"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ev-foerderverein-petterweil.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=51"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}